| |
|
|
|
Eine Tauchflasche ist
einfach eine Flasche aus Stahl oder Aluminium, an der oben ein Ventil
dran ist und die einen Luftdruck von 200 - 300bar, je nach Bauart
halten
kann. Das Ventil ist mit einem Din oder Int - Anschluß zum
anschließen eines Lungenautomaten ausgestattet. In
Deutschland ist der DIN Anschluß die Regel.
Viel mehr gäbe es da nicht zu sagen, wenn in einer solchen
Flasche nicht ein derart hoher Druck herrschen würde.Seit dem
29.05.2002 gilt die Druckgeräterichtlinie (97/23/EG)
verbindlich in der Europäischen Union. Diese
Druckgeräterichtlinie erlaubt auch einen Arbeitsdruck von 232
BAR. D.h. in einer 10 Liter Tauchflasche befinden sich 2,34 m3
oder 2340 Liter Luft. Dieser Druck bringt es mit sich, dass man
über den
Umgang mit einer gefüllten Flasche einiges wissen sollte.
Nicht
jede Gasflasche ist ein Tauchgerät.
Euro-Norm DIN EN 1089-3; Farbkennzeichnung von Gasflaschen in
Deutschland
Die Euro-Norm DIN EN 1089-3 wurde im Juli 1997 veröffentlicht.
Aufgrund besonderer nationaler Bedingungen ist die Norm in Deutschland
spätestens seit dem 1. Juli 2006, anzuwenden. Durch die
Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben
"N" (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die
unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für
verschiedene Gasarten sind Verwechslungen praktisch ausgeschlossen.
Der Großbuchstabe "N" weist auf die Farbkennzeichnung nach
der neuen Norm hin und wird zweimal, gegenüberliegend
versetzt, auf der Flaschenschulter aufgebracht. Die Farbe der
,,N"-Kennzeichnung ist weiß, schwarz oder blau, je nach
Schulterfarbe und Kontrast. Bei Flaschen, deren Kennzeichnungsfarbe
sich nicht ändert, z.B. Wasserstoff oder Kohlendioxid, ist das
,,N" nicht erforderlich. Flaschen für Gase zur Inhalation
(Atemgase) und für medizinische Anwendungen erhalten, zur
deutlichen Unterscheidung von Gasflaschen für industriellen
Einsatz, im zylindrischen Teil einen weißen
Flaschenkörper.

Synthetische Luft / Druckluft für Atemzwecke für
Sauerstoffkonzentrationen zwischen 20-23%
Synthetische
Luft / Druckluft für Atemzwecke für
Sauerstoffkonzentrationen über 23% (NITROX)
Muß eine Tauchflasche zum TÜV?
Da
in Deutschland Selbstmord nicht verboten ist, könnte man wenn
man es unbedingt wollte auch eine alte Flasche ohne TÜV
tauchen und sich dabei in die Luft sprengen.
Nur darf diese niemand der das Gewerblich oder in einem Verein macht
füllen.Denn wer ortsbewegliche Druckgeräte mit
Druckgasen an einer Füllanlage zur
"Abgabe an Andere" füllt, ist für den
ordnungsgemäßen Zustand der
Druckgeräte (Tauchflaschen) verantwortlich.
Für alle Flaschen, die auch fremd gefüllt werden
sollen gilt daher die Betriebssicherheitsverordnung:
§ 15 Wiederkehrende Prüfungen
(7) Abweichend von Absatz 5 müssen Prüfungen der von
Nummer 2 der Tabelle in Absatz 5 erfassten Flaschen für
1.... und
2.Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte verwendet
werden, als
a)Festigkeitsprüfung alle fünf Jahre und
b)äußere Prüfung, innere Prüfung
und Gewichtsprüfung alle zweieinhalb Jahre
von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt
werden.
In Deutschland werden diese dabei mit den neuen TÜV -
Kennzeichnungen gestempelt. Die Druckflaschen haben 5 Jahre
TÜV und werden bei der ersten Abnahme einer
Festigkeitsuntersuchung unterzogen.Jedoch bereits nach 2,5 Jahren muss
eine Innere Sichtprüfung veranlasst werden und nach dann
weiteren 2,5 Jahren ist wieder eine
Festigkeitsprüfung durchzuführen.
Folgendes Beispiel soll die Prägungen verdeutlichen:
Erste Prägung: I 07.11. (TÜV Stempel)
11.13
Die erste Prägung bedeutet I = Die aktuelle Prüfung
war im Juli 2011 und eine nächste Prüfung ist eine
"innere" Sichtprüfung und muss im November 2013 (nach
2 1/2 ) Jahrendurchgeführt werden.
Zweite Prägung: F
11.11 (TÜV Stempel) 07.13
Die zweite Prägung bedeutet: F = Die letzte Prüfung
war im November 2011und eine nächste Prüfung ist eine
"Festigkeitskontrolle" und muss im Juli 2013durchgeführt
werden.
Prüffrist abgelaufen:· Tauchflaschen,
deren Prüffrist für die wiederkehrende
Prüfung (TÜV) abgelaufen
ist, müssen sofort entleert werden
· Eine nochmalige Verwendung zum "Leermachen" im
Rahmen eines Tauchgangs ist nicht mehr zulässig.
Beim Transport von Tauchflaschen auf öffentlichen
Straßen sind solche ebenfalls zu entleeren.
Transport von Tauchflaschen
Es gibt viele Gerüchte darüber, ob man mit einer
Tauchflasche im Auto plötzlich Gefahrguttransporter ist und
mit erheblichen Geldstrafen zu rechnen hätte. Zwar ist eine
Tauchflasche ist im Sinne des ADR Gefahrgut. ADR und GGVS, die
"GefahrenGutVerordnung Straße" - kurz GGVS -
beschäftigen sich mit dem Transport von gefährlichen
Gütern im Straßenverkehr. Zu diesen
"gefährlichen" Gütern zählen auch
Druckgasbehälter. Eine Tauchflasche ist ein unter Druck
stehender, gefüllter Druckgasbehälter und damit
prinzipiell wie jeder andere Druckbehälter zu behandeln.
Aber
die ADR sieht eine Befreiung von Privatpersonen von diesen Vorschriften
vor. Die konkrete Formulierung dafür lautet: Freistellungen im Zusammenhang mit der Art der
Beförderungsdurchführung ("Allgemeine Freistellung")
nach Unterabschnitt 1.1.3.1 welcher lautet:
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
Beförderung gefährlicher Güter, die von
Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese
Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den
persönlichen und häuslichen Gebrauch oder
für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden
Maßnahmen getroffen, die unter normalen
Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
Diese Maßnahmen sind aber zu beachten..Generell gilt laut
der §§ 22,23 STVO zur Beförderung von Ladung im
KFZ "...die Verkehrssicherheit des KFZ darf durch die Ladung nicht
beeinträchtigt werden..." Das heißt,
unabhängig von anderen Verordnungen ist die Ladung (also auch
die Tauchflaschen) so zu sichern, daß sie nicht verrutschen
kann. Dies ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Für
Tauchflaschen bedeutet das, daß sie mit Zurrgurten,
Klemmbalken, Kisten oder rutschhemmenden Unterlagen zu sichern sind.
Außerdem hat eine Sicherung durch Schutzkappe, Schutzkiste
oder anderen Schutzvorrichtungen zu geschehen.
Wenn die Gesamtmasse der beförderten Gefahrgüter 1000
kg (das sind rund 86 10 Liter- Flaschen) zu nichtgewerblichen Zwecken nicht überschreitet, gelten
folgende Regeln:- Wenn nur Pressluft befördert wird, ist eine
ständige Belüftung nicht nötig.- Es ist kein
Feuerlöscher nötig.- Innerhalb Deutschlands ist das
Mitführen von Beförderungspapieren nicht
nötig.Wenn Geräte befördert werden, die als
PSA (Persönliche SchutzAusrüstung) einzustufen sind,
und alle Komponenten als Tauchgerät montiert über das
CE-Zeichen verfügen, sind die weiterreichenden Anordnungen der
GGVS nicht anzuwenden.
Privatpersonen, die ihre Tauchflaschen, egal ob Luft, Nitrox, Argon
etc. zum (Sport/Hobby)-Tauchen oder Füllen im PKW
transportieren, müssen grundsätzlich weder am PKW
noch an der Flasche irgendwelche Gefahrzettel, Placards
(Großzettel) oder Symbole anbringen und auch keinerlei
Transportpapiere oder ähnliches mitführen. Sie
müssen nur für eine Ladungssicherung nach der STVO
sorgen.
|
| |
|
|
|
|